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Aktuelles

26.05.25
Feiertag mit Brückentag
 

Wir machen Urlaub und nutzen 30.05.25 als Brückentag für ein verlängertes Wochenende. Ab Montag sind wir wieder für Sie da.

20.03.25
Hinweis zur rechtlichen Lage von Springmessern in Deutschland
 
  • Springmesser sind grundsätzlich verboten, es sei denn, sie erfüllen bestimmte Ausnahmen gemäß § 42a WaffG.
  • Der Erwerb und Besitz ist für Personen mit berechtigtem Interesse zulässig. Dazu zählen z.B.:
    • Jäger
    • Angler
    • Angehörige des Rettungsdienstes
    • Personen, die das Messer für berufliche Zwecke benötigen (z. B. Forst- und Landwirtschaft)
    • Personen mit einem glaubhaften, individuellen Bedürfnis, das behördlich anerkannt ist
  • Wir empfehlen Ihnen bei jedem Verkauf eines Springmessers ein Formular vom Endkunden ausfüllen zu lassen und dieses dann gut aufzubewahren. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
  • Verstöße gegen diese Regelungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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